Open-House-Verfahren "BGM-Prozesssteuerung"

Deadline:31 Dec 2029, 22:59

Tender information
Germany
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
204/2025-OH
Contract type
Framework agreement
Duration
01/01/2026 - 31/12/2029
BGM-Prozesssteuerung

Open-House-Verfahren "BGM-Prozesssteuerung"

BGM-Prozesssteuerung – Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)" bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und -programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Referententage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 17.11.2025 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 17.11.2025 am 01.01.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.2.; 15.5.; 15.8.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 17.11.2025 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.12.2029. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Open-House-Verfahren "BGM-Prozesssteuerung"

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)" bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und -programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Referententage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 17.11.2025 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 17.11.2025 am 01.01.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.2.; 15.5.; 15.8.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 17.11.2025 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.12.2029. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

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AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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